Prepaid Kreditkarten Beratung

 

Prepaid Kreditkarte: Diese Karten sind pfändungsfrei!

pfändungssichere Kreditkarte


Die Frage, ob das Guthaben auf einer Prepaid Kreditkarte pfändungssicher ist, führt häufig zu Verwirrung. Viele Informationen, die man zum Thema Pfändungsschutz und Kreditkarte findet, sind veraltet und berücksichtigen meist nicht die Möglichkeit, das Kartenkonto in ein P-Konto umzuwandeln.

In folgendem Beitrag möchten wir mit allen Mythen rund um die pfändungsfreie Kreditkarte aufräumen. Außerdem erfahren Sie, ob Sie eine Prepaid Kreditkarte auch trotz bestehendem P Konto beantragen können.

Tipp der Redaktion: >> Pfändungssichere Kreditkarte bei Viabuy bestellen

Wer bereits Probleme mit einer Pfändung hat, sollte nicht versuchen Geld an Gläubigern vorbeizuschleusen. Dies ist strafbar und kann weitreichende Konsequenzen mit sich führen.

Deutsches oder ausländisches Kartenkonto?


➽ Für Schnell-Leser: Die Frage, ob das Guthaben auf der Prepaid Kreditkarte pfändbar ist, ist grundsätzlich leicht zu beantworten. Eine Kreditkarte ist pfändbar, wenn sich das Guthaben auf einem deutschen Kartenkonto befindet.

Genauso wie jedes andere Konto, taucht auch ein Kreditkartenkonto, das im Grunde ein ganz normales Konto darstellt, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf.

Kommt es schließlich zu einer Pfändung, legt die BaFin alle aktiven Konten des Schuldners offen, darunter eben auch das Kreditkartenkonto. Gläubigern steht es nun frei Ihre Prepaid Kreditkarte beziehungsweise das dazugehörige Konto und Guthaben zu pfänden.

Ausländische Kreditkarte als Alternative?

Eine mögliche Alternative stellt hier eine ausländische Prepaid Kreditkarte beziehungsweise ein Auslandskonto dar. Hier befindet sich das Guthaben auf einem ausländischen Kreditkartenkonto und ist damit nicht so einfach pfändbar wie etwa ein deutsches Kartenkonto.

„Eine ausländische Prepaid Kreditkarte kann oft nicht so leicht gepfändet werden, wie eine deutsche Prepaid Kreditkarte.“

Befindet sich das Geld auf einem Auslandskonto, unterliegt dieses Konto den nationalen Bankregelungen. In Deutschland gibt es das Geldwäschegesetz: Bei der Beantragung eines neuen Finanzprodukts muss man seine Identität bestätigen (Legitimation via Postident oder Videoident).


Eine Garantie, dass ein ausländischer Anbieter im Falle einer drohenden Pfändung pfändungssicher ist, gibt es jedoch nicht!

Hinweis: Im Falle einer Pfändung ist es nicht gestattet, Geld vor Gläubigern durch ein Auslandskonto zu verstecken! Wir raten hiervon dringend ab.

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Prepaid Kreditkarte trotz P-Konto?


  • ➨ Eine Prepaid Kreditkarte kann man trotz P-Konto bekommen
  • ➨ Allerdings darf man nur 1 P-Konto führen.
  • ➨ Wandelt man das Kartenkonto in ein P-Konto um, ist es nicht pfändbar.

Im Juli 2010 wurde der Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) in Deutschland gesetzlich eingeführt. Das P-Konto ist ein Guthabenkonto, das dem Schuldner einen monatlichen Grundfreibetrag einräumt, der nicht gepfändet werden kann.

Aktuell können Betroffene jeden Monat über 1.178,59 Euro verfügen (Stand: Januar 2020). Bei Personen, die der Unterhaltspflicht unterliegen, kann der Pfändungsfreibetrag zusätzlich aufgestockt werden.

Wer infolge einer Insolvenz eine Kontopfändung fürchtet, kann sein aktuelles Girokonto schnell und kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Die Bank ist zu dieser Maßnahme verpflichtet, muss aber vom Schuldner mit der Umwandlung beauftragt werden.

„Wer bereits ein P-konto (Pfändungsschutzkonto) hat, kann trotzdem eine Prepaid Kreditkarte beantragen. Allerdings kann er das Kartenkonto nicht in ein weiteres P-Konto umwandeln.“


Prepaid Kreditkarte und P-Konto: Jeder Verbraucher darf per Gesetz nur ein P-Konto führen. Es ist aber in den meisten Fällen sinnvoller, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln als das Kartenkonto der Kreditkarte.

Schließlich wird das Girokonto für alle wichtigen Transaktionen – Miete, Einkünfte, Rechnungen – verwendet. Wer die Beträge auf seiner aktuellen Karte schützen möchte, sollte sie schnell auf das P-Konto transferieren.

Auf dem Pfändungsschutzkonto wird zumindest der Grundfreibetrag geschützt. Wenn Sie trotzdem nicht auf das Plastikgeld verzichten möchten, lohnt es sich, auf einen ausländischen Kreditkartenanbieter (z.B. Viabuy) umzusteigen. Hierbei handelt es sich um eine mehr oder weniger pfändungssichere Prepaid Kreditkarte.

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Wer möchte, dass seine Prepaid Kreditkarte pfändungsfrei ist, muss sein Kartenkonto in ein P-Konto umwandeln. Wer schon ein Pfändungsschutzkonto besitzt und das Kartenkonto deshalb nicht umwandeln kann, hat die Möglichkeit auf eine ausländische Kreditkarte umzusteigen.

Pfändungsfreie Prepaid Kreditkarte: Viabuy Prepaid MasterCard


Wir empfehlen die als relativ pfändungsfrei geltende Viabuy Prepaid MasterCard:



Im Falle einer Pfändung ist es unwahrscheinlicher, dass eine ausländische Kreditkarte gepfändet wird. Die Viabuy Prepaid MasterCard ist eine ausländische Prepaid Kreditkarte, die von einem seriösen Unternehmen, der PPRO Financial Ltd. mit Sitz in London, herausgegeben wird.

Das Konto zur Karte liegt ebenfalls in England. Als Auslandskonto bietet Viabuy einen erhöhten Pfändungsschutz. Mit der Karte können Sie weltweit Bargeld abheben und bargeldlos bezahlen.

Es handelt sich zudem um eine Prepaid Kreditkarte ohne Postident, die schufafrei bestellt werden kann.

Häufige Fragen zu Prepaid Kreditkarte & Pfändung

Kann man trotz P-Konto eine Kreditkarte haben?

Ja, man kann eine Prepaid Kreditkarte trotz bereits bestehendem P-Konto beantragen.

Ja, man kann eine Prepaid Kreditkarte trotz bereits bestehendem P-Konto beantragen.

Das kann pauschal nicht beantwortet werden. In der Regel geht das aber recht schnell und dauert 2-3 Wochen.

Darf man mehrere P-Konten besitzen?

Nein, es ist per Gesetz nicht gestattet, mehr als ein P-Konto zu führen.

Ist das Guthaben auf der Prepaid Kreditkarte pfändbar?

Ja, wenn man das Kartenkonto nicht in ein P-Konto umwandelt, ist das gesamte guthaben pfändbar.